Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
139
Art. 6 Abs. 1 DBA-Japan a.F. In Art. 6 Abs. 1 DBA-Japan fehlt der Bezug auf die in einem Vertragsstaat ansässige Person. Außerdem fehlt der Klammerzusatz, mit dem auch Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erfasst werden.
140
Art. 6 Abs. 2 und 3 DBA-Japan a.F. Die Regelungen entsprechen in ihrer materiell-rechtlichen Aussage Art. 6 Abs. 2 und 3 OECD-MA.
141
Art. 6 Abs. 4 DBA-Japan a.F. Art. 6 Abs. 4 DBA-Japan verwendet statt des Ausdrucks „selbstständige Arbeit“ noch den aus dem OECD-MA 1963 stammenden engeren Ausdruck „freier Beruf“.