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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

121

Art. 3 Abs. 1 und 4 DBA-Frankreich. Die Erfassung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Abs. 4 sowie des lebenden und toten Inventars land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Abs. 1 statt in Art. 6 Abs. 1 bzw. Abs. 2 führt nicht zu einer sachlichen Abweichung vom OECD-MA. Die Zuweisung des ausschließlichen Besteuerungsrechts an den Belegenheitsstaat führt dazu, dass der Wohnsitzstaat nicht besteuern darf.

122

Art. 3 Abs. 2 DBA-Frankreich. Art. 3 Abs. 2 DBA-Frankreich verweist für die Bestimmung des unbeweglichen Vermögens nur auf die Gesetze des Belegenheitsstaats und nicht auf das „Recht“ des Belegenheitsstaats wie Art. 6 Abs. 2 Satz 1 OECD-MA. Dieser Abweichung sollte keine materiell-rechtliche Bedeutung zukommen, da sich die Gesetzesauslegung auch aus Rspr., Verwaltungsregelungen und dem meinungsbildenden Schrifttum ergibt.

123

Art. 3 Abs. 3 DBA-Frankreich. Eine materiell-rechtliche Abweichung ergibt sich aus dem fehlenden Ausschluss der Luftfahrzeuge aus dem Begriff des unbeweglichen Vermögens. Da Deutschland Luftfahrzeuge, die in die Luftfahrzeugrolle ...

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