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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

110

Art. 6 Abs. 1 DBA-China. In Art. 6 Abs. 1 DBA-China 1985 fehlte der Klammerzusatz, mit dem auch Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erfasst werden. Die Regelung entspricht insofern noch dem Wortlaut des OECD-MA 1963. Der aktuelle Art. 6 Abs. 1 DBA-China 2015, in Kraft getreten zum , stimmt mit Art. 6 Abs. 1 OECD-MA überein.

111

Art. 6 Abs. 2 bis 4 DBA-China 1985 und 2015. Die Regelungen stimmen inhaltlich mit Art. 6 Abs. 2, 3 und 4 OECD-MA überein.

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