Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
110
Art. 6 Abs. 1 DBA-China. In Art. 6 Abs. 1 DBA-China 1985 fehlte der Klammerzusatz, mit dem auch Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erfasst werden. Die Regelung entspricht insofern noch dem Wortlaut des OECD-MA 1963. Der aktuelle Art. 6 Abs. 1 DBA-China 2015, in Kraft getreten zum , stimmt mit Art. 6 Abs. 1 OECD-MA überein.
111
Art. 6 Abs. 2 bis 4 DBA-China 1985 und 2015. Die Regelungen stimmen inhaltlich mit Art. 6 Abs. 2, 3 und 4 OECD-MA überein.