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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abkommensrecht

a) Verhältnis zu Art. 7

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Vorrang von Art. 6. Art. 6 als Zuteilungsnorm hat Vorrang vor Art. 7, wenn es sich um die Nutzung von unbeweglichem Vermögen eines Unternehmens handelt. Das gilt allerdings nur bei der Nutzung unternehmerisch gebundenen Vermögens für die indirekte Einkünfteerzielung (z.B. Verpachtung), nicht aber für die Nutzung als Produktionsstätte; das Produktionsvermögen kann sich nur im Rahmen der Gewinnermittlung bei Art. 7 auswirken. Einkünfte aus der Eigennutzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens fallen dagegen in den Anwendungsbereich von Art. 6. Auch Einkünfte aus der Gestattung bzw. Duldung der Ausbeutung von Bodenschätzen werden von Art. 6 erfasst. Der „Ausbeuter“ selbst erzielt demgegenüber Unternehmensgewinne, soweit er als gewerblicher Unternehmer in dem Vertragsstaat, in dem die Bodenschätze belegen sind, eine Betriebsstätte unterhält. Nach Art. 6 Rz. 4 OECD-MK soll das Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaats auch dann vorgehen, wenn im Rahmen eines Unternehmens Einkünfte nur mittelbar aus unbeweglichem Vermöge...

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