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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

XII. Russland (1996/2007)

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Abkommen i.S.d. BEPS-MLI (CTA). Das DBA-Russland (1996/2007) ist vom BEPS-MLI umfasst (CTA). Mit Verordnung vom hat Russland die Anwendung des DBA mit Deutschland ausgesetzt. Der von Deutschland eingeschlagene Weg der bilateralen Revision des DBA war zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht vollzogen.

158

Bau- und Montagebetriebsstätten (Art. 5 Abs. 3 OECD-MA (2017)). Das spezielle Verbot der Aufteilung von Verträgen im Bau- und Montagebereich i.S.v. Art. 14 BEPS-MLI, welches qualifizierte Anwesenheitszeiten von über 30 Tagen im Quellenstaat für Zwecke der Fristberechnung einbezieht (s. Rz. 32), ist nur in Bezug auf das Aufsuchen oder die Ausbeutung von natürlichen Ressourcen ausgeschlossen (Art. 14 Abs. 3 Buchst. b BEPS-MLI). Insoweit besteht Konsens zwischen beiden Staaten. Im Übrigen möchte Russland die additive Konzernbetrachtungsweise anwenden. Wegen des Vorbehalts Deutschlands gem. Art. 14 Abs. 3 Buchst. a BEPS-MLI kommt das Aufteilungsverbot nicht zur Anwendung. Faktisch ist aber mit einer Einbeziehung von qualifizierten Anwesenheitszeiten zur Erm...

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