Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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d) Bedeutung von Konsultationsvereinbarungen für die Auslegung von DBA
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Konsultationsvereinbarungen und Auslegung von DBA. Konsultationsverfahren i.S.v. Art. 25 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 sind darauf gerichtet, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung der Abkommen entstehen, im gegenseitigen Einvernehmen zu beseitigen sowie Regelungslücken in DBA zu schließen. Sie sollen Rechtsfragen ohne Bezug auf einen konkreten Einzelfall (anders als in sog. Verständigungsverfahren, Art. 25 Abs. 1, 2) regeln. Konsultationsverfahren zielen auf eine gleichmäßige Anwendung und Auslegung der DBA. Deutschland hat fußend auf den dem Art. 25 Abs. 3 entsprechenden Klauseln bereits in der Vergangenheit zahlreiche zwischenstaatliche Konsultationsvereinbarungen, insbesondere in Form von Auslegungsvereinbarungen, getroffen. Sie können, sofern sie sich innerhalb der Wortlautgrenze halten, als „spätere Übereinkunft“ (Art. 31 Abs. 2 Buchst. a WÜRV) im Wege der authentischen Auslegung fruchtbar gemacht werden (vgl. ausführlich Rz. 110). Darüber hinaus ging die Finanzverwaltung davon...