Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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II. Änderungen durch das BEPS-MLI
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Änderung des Abs. 3 durch das BEPS-MLI. Das BEPS-MLI lässt den Grundtatbestand des Art. 5 Abs. 3 OECD-MA (2014) unangetastet. Einfluss auf die Interpretation der Vorschrift hat aber zum einen das spezielle Verbot der Aufteilung von Verträgen gem. Art. 14 Abs. 1 BEPS-MLI (siehe Rz. 32 ff.) und zum anderen die allgemeine Anti-Missbrauchsregel des Art. 7 Abs. 1 BEPS-MLI (siehe Rz. 45 ff.).