Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abkommensrecht
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Keine Änderung zum OECD-MA (2014). Im Hinblick auf das Verhältnis des Art. 5 (2017) zu den anderen abkommensrechtlichen Vorschriften ergeben sich gegenüber dem Art. 5 (2014) keine Besonderheiten. Der Betriebsstättenartikel behält nach wie vor seine Funktion als Begriffsdefinition innerhalb des OECD-MA. Die Änderungen innerhalb der Vorschrift und die damit verbundene Ausdehnung des Geltungsbereichs bedingen allerdings eine zunehmende Bedeutung der Gewinnaufteilung. Denn durch Absenkung der Schwelle zur Betriebsstätte wird ein Besteuerungsrecht des Quellenstaats früher als bisher begründet.