Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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XII. DBA-Russland
300.2
Allgemeines. Das DBA-Russland (1996/2007) ist vom BEPS-MLI umfasst (CTA). Der von Deutschland eingeschlagene Weg der bilateralen Revision des DBA war zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht vollzogen (siehe Art. 5 (2017) Rz. 157).
301
Art. 5 DBA-Russland. Art. 5 DBA-Russland entspricht vollumfänglich Art. 5 OECD-MA.