Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

II. Unternehmen

45

Unternehmen. Tatbestandsmäßig knüpft Art. 5 an das Vorhandensein eines Unternehmens an (vgl. hierzu ausführlich Art. 3 Rz. 28 ff. und Art. 7 (2008) Rz. 51 ff.). Denn nur wenn die feste Geschäftseinrichtung eine solche des Unternehmens ist, wird sie zur Betriebsstätte. Eine Betriebsstätte außerhalb von Unternehmensgewinnen ist daher nicht denkbar. Gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchst. c bezieht sich der Ausdruck „Unternehmen“ auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit. Diese inhaltsarme Formulierung trägt dem grundlegenden Verständnis der OECD-Mitgliedsstaaten Rechnung, dass die Frage, ob eine Tätigkeit im Rahmen eines Unternehmens ausgeübt wird oder an sich schon ein Unternehmen darstellt, gem. Art. 3 Abs. 2 nach dem innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten zu beurteilen ist (vgl. Art. 5 Rz. 10 OECD-MK 2017). Das OECD-MA selbst definiert nur den Rahmen für die nationale Interpretation, indem es bestimmt, dass der Ausdruck „Unternehmen“ sich auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit bezieht. Da der Ausdruck „Geschäftstätigkeit“ ausdrücklich so definiert ist, dass er auch freiberuf...

Daten werden geladen...