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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

III. Rechtsentwicklung

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Entwicklung des Art. 5 bis zum Update 2010. Die von Deutschland vor 1963 abgeschlossenen DBA enthielten voneinander abweichende Betriebsstättendefinitionen und waren teilweise nur aufzählender Natur. Erst 1963 wurde ein einheitlicher Begriff in das OECD-MA 1963 aufgenommen. Von 1963 bis 2010 hat Art. 5 nur noch relativ wenige Änderungen erfahren. Die Revision des OECD-MA im Jahr 1992 brachte nur Ergänzungen im OECD-MK. Im Jahr 2003 wurde der OECD-MK wesentlich geändert. Zu den Änderungen gehört die Einführung der sog. Server- (s. „Internet“ Rz. 196) und Dienstleistungsbetriebsstätte (s. Rz. 12). Auf die tiefgreifende Änderung des Art. 7 in 2010 wurde auch im OECD-MK zu Art. 5 in Hinblick auf die Besteuerung von Dienstleistungen (vgl. Art. 5 Rz. 42.11 ff. OECD-MK 2010) Rücksicht genommen. Der Abkommenstext des Art. 5 selbst wurde jedoch nicht reformiert. Hierdurch kommt es zu einzelnen Widersprüchen mit den Aussagen des AOA, insbesondere in Bezug auf reine Einkaufsgeschäftseinrichtungen. So erreichen diese gem. Art. 5 Abs. 4 Buchst. b OECD-MA auch nach dem Update 2...

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