Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
199
Art. 4 Abs. 1 DBA-Spanien 2011. Art. 4 Abs. 1 DBA-Spanien 2011 entspricht im Wesentlichen Art. 4 Abs. 1 OECD-MA. Anders als das OECD-MA stellt Art. 4 Abs. 1 DBA-Spanien 2011 jedoch ergänzend auf das Recht der Länder eines Staates sowie seiner Gebietskörperschaften ab. Eine inhaltliche Änderung ist damit jedoch nicht verbunden. In Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 DBA-Spanien 2011 wird nochmals explizit auf die Länder eines Staates abgestellt. Hierin liegt jedoch nur eine Klarstellung, da Länder als Gebietskörperschaften auch von Art. 4 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA erfasst werden.
200
Art. 4 Abs. 2 DBA-Spanien 2011. Art. 4 Abs. 2 DBA-Spanien 2011 entspricht wörtlich Art. 4 Abs. 2 OECD-MA.
201
Art. 4 Abs. 3 DBA-Spanien 2011. Art. 4 Abs. 3 DBA-Spanien 2011 entspricht wörtlich Art. 4 Abs. 3 OECD-MA vor den Änderungen durch das OECD-MA 2017.
202
Protokoll. Nach II. des Protokolls zum DBA-Spanien 2011 gelten die Art. 4 und 6—21 dieses Abkommens nicht für spanische Steuerpflichtige, die sich für die Besteuerung nach dem Steuerrecht für Nichtansässige gemäß Art. 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes für natü...