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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

192

Art. 4 Abs. 1 DBA-Schweiz. Abweichend vom Art. 4 Abs. 1 OECD-MA ist für die Ansässigkeit nach Art. 4 Abs. 1 DBA-Schweiz allein entscheidend, ob die Person in einem der Vertragsstaaten nach dem dort geltenden Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Eine dem Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 OECD-MA und dem Art. 4 Abs. 1 Satz 2 OECD-MA entsprechende Regelung enthält das DBA-Schweiz nicht.

193

Art. 4 Abs. 2 DBA-Schweiz. Art. 4 Abs. 2 DBA-Schweiz entspricht inhaltlich Art. 4 Abs. 2 OECD-MA.

194

Art. 4 Abs. 7 DBA-Schweiz. Nach Art. 4 Abs. 7 DBA-Schweiz gelten die Bestimmungen des Art. 4 DBA-Schweiz auch für bevormundete Personen. Da auch bevormundete Personen „Personen“ i.S.d. OECD-MA bzw. des DBA-Schweiz sind, hat die Regelung nur klarstellenden Charakter.

S. 294

195

Art. 4 Abs. 8 DBA-Schweiz. Art. 4 Abs. 8 Satz 1 DBA-Schweiz entspricht inhaltlich Art. 4 Abs. 3 OECD-MA vor den Änderungen durch das OECD-MA 2017. Nach Art. 4 Abs. 8 Satz 2 DBA-Schweiz begründet die Tatsache allein, dass eine Person an einer Gesellschaft beteiligt ist oder dass sie bei einer Gesellschaft, die ein...

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