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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Erstmalige und rückwirkende Abkommenswirkung

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Erstmalige Anwendung. Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des DBA (vgl. Rz. 76) ist der Zeitpunkt zu unterscheiden, ab dem das DBA materiell anzuwenden ist, d.h., ab welchem Stichtag oder ab welchem Veranlagungszeitraum es materielle Wirkungen entfalten soll. Die DBA sehen i.d.R. insoweit eine ausdrückliche Regelung vor, z.T. wird der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung für bestimmte Abkommensnormen oder Steuererhebungsformen (z.B. Quellensteuern) unterschiedlich geregelt.

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Rückwirkende Anwendung. Häufig sehen DBA (oder ggf. das Zustimmungsgesetz) — ausgehend von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens — eine rückwirkende erstmalige Anwendung vor. Völkerrechtlich ist dies zwischen den Vertragsstaaten unproblematisch, auch wenn gem. Art. 28 WÜRV völkerrechtliche Verträge grds. nicht bei Sachverhalten gelten, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags abgeschlossen sind. Innerstaatlich sind S. 25 jedoch die durch das BVerfG gesetzten verfassungsrechtlichen Grenzen der Rückwirkung belastender Rechtsnormen zu beachten. Während eine Rückwirkung zugunsten des ...

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