Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Steuerpflicht
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Persönliche Steuerpflicht. Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 ist für die Ansässigkeit in einem Vertragsstaat erforderlich, dass der Steuerpflichtige dort steuerpflichtig ist. Gemeint ist die persönliche, nicht aber die sachliche Steuerpflicht. Ob der Steuerpflichtige tatsächlich Einkünfte erzielt hat, und ob diese im potenziellen Vertragsstaat steuerbar bzw. steuerpflichtig sind, ist daher unerheblich. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob tatsächlich in dem jeweiligen Vertragsstaat eine Steuer festgesetzt wird.
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Persönliche Steuerbefreiungen. Persönliche bzw. subjektive Steuerbefreiungen befreien den Steuerpflichtigen von der Steuerpflicht (z.B. nach § 1 KStG). Derartige Steuerbefreiungen finden sich im KStG (vgl. § 5 KStG), im InvStG (vgl. § 6 Abs. 2 S. 1 InvStG) und im REITG (vgl. § 16 Abs. 1 REITG). Ob sie einer Ansässigkeit nach Art. 4 entgegenstehen, ist umstritten. Da infolge einer persönlichen Steuerbefreiung national keine Steuerpflicht besteht, wird eine Ansässigkeit in diesen Fällen teilweise verneint. Richtigerweise stehen persönliche Steuerbefreiungen einer Ansässigke...