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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

249

Abzugsteuern. Art. 31 Abs. 2 Nr. 1 DE-VG regelt, dass das Abkommen im Bereich der Abzugsteuern auf die Beträge anzuwenden ist, die am oder nach dem 1.1. des Jahres gezahlt werden, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist. Das Abkommen tritt am Tag des Austauschs der Ratifikationsurkunden in Kraft.

250

Übrige Steuern. Art. 31 Abs. 2 Nr. 2 DE-VG regelt, dass das Abkommen im Bereich der übrigen Steuern (bezogen auf Nr. 1) auf die Steuern anwendbar ist, die für Zeiträume ab dem 1.1. des Kalenderjahres erhoben werden, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.

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