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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

e) Subject-to-Tax-Klausel

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Allgemeines. Art. 22 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b DE-VG enthält eine sog. Subject-to-Tax-Klausel (dazu ausf. Art. 23A/B Rz. 73 ff.), nach der die Freistellung der fraglichen Einkünfte oder Vermögenswerte in Deutschland von der „tatsächlichen“ Besteuerung im anderen Vertragsstaat abhängig gemacht wird. Subject-to-Tax-Klauseln finden sich vereinzelt in älteren deutschen DBA, in jüngere Abkommen wurden sie aber nahezu durchgängig, und im Einleitungssatz des Methodenartikels leicht zu übersehen, hineinverhandelt. Art. 22 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b DE-VG ist als qualifizierte Subject-to-Tax-Klausel ausgestaltet, da nicht bloß eine abstrakte Steuerpflicht, sondern eine „tatsächliche“ Besteuerung der fraglichen Einkünfte oder Vermögenswerte im anderen Vertragsstaat vorausgesetzt wird.

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Fehlen einer tatsächlichen Besteuerung. Was unter einer „tatsächlichen Besteuerung“ im anderen Vertragsstaat zu verstehen ist, ist im Detail noch nicht abschließend geklärt. Nach Ziff. 5 Prot. DE-VG werden Einkünfte oder Einkunftsteile „tatsächlich“ besteuert, wenn sie in die ...

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