Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
156
Art. 21 Abs. 1, 2 und 4 DE-VG. Art. 21 Abs. 1, 2 und 4 DE-VG entspricht Art. 22 Abs. 1, 2 und 4 OECD-MA 2017.
157
Art. 21 Abs. 3 DE-VG. Art. 21 Abs. 3DE-VG entspricht im Wesentlichen Art. 22 Abs. 3 OECD-MA 2017, allerdings mit der Ausnahme, dass Art. 22 Abs. 3 OECD-MA 2017 nicht mehr zwischen Seeschiffen und Schiffen der Binnenschifffahrt differenziert, sondern vielmehr in Übereinstimmung mit Art. 8 Abs. 1 OECD-MA 2017 auf Schiffe jeglicher Art abstellt (vgl. Rz. 54).