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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

b) Art. 16 Abs. 4 DE-VG

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Die Formulierung des Art. 16 Abs. 4 DE-VG weicht von der in Art. 17 OECD-MK Rz. 15 vorgeschlagenen Musterformulierung eines Tatbestands zum Kulturaustausch ab (ausführlich zum Kulturaustauch vgl. ff.). Abgestellt wird nicht auf den engeren Terminus der öffentlichen Kasse, sondern auf den weitergehenden Begriff der öffentlichen Mittel (vgl. ). Im Unterschied zu dem Vorschlag des OECD-MK betrifft Art. 16 Abs. 4 DE-VG zudem auch Finanzierungen durch im Ansässigkeitsstaat als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen. Bezugspunkt der Finanzierung ist der Aufenthalt selbst. Art. 16 Abs. 4 DE-VG bezieht sich nur auf die Abs. 1 und 2 und ist daher für Art. 16 Abs. 3 DE-VG ohne Bedeutung.

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