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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

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Gegenberichtigungsklausel. Nimmt ein Vertragsstaat eine Gewinnkorrektur gem. Art. 9 Abs. 1 vor, führt dies i.d.R. zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen. Eine solche wirtschaftliche Doppelbesteuerung kann nur durch eine korrespondierende Gegenberichtigung seitens der Finanzverwaltung des anderen Vertragsstaats vermieden werden. Dies ist die Zielsetzung des Art. 9 Abs. 2 (vgl. Art. 9 Rz. 142). Denn diese Vorschrift sieht im Hinblick auf eine Gewinnerhöhung aufgrund einer Verrechnungspreiskorrektur durch einen Staat eine entsprechende Gewinnminderung durch den anderen Staat vor. Damit enthält — im Gegensatz zu den übrigen Verteilungsnormen des OECD-MA — Art. 9 Abs. 2 eine eigene Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und nimmt damit eine Sonderstellung innerhalb der Verteilungsnormen ein. Eine korrespondierende Gewinnberichtigung setzt allerdings voraus, dass der andere Vertragsstaat die Auffassung des die Erstberichtigung durchführenden Vertragsstaats teilt, dass eine Gewinnkor S. 2092 rektur auf Basis des Fremdve...

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