Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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B. Überschrift und Präambel DE-VG
Abkommen
zwischen
der Bundesrepublik Deutschland
und
...
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Die Bundesrepublik Deutschland
und
... —
von dem Wunsch geleitet, ihre beiderseitigen wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln, ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen und eine wirksame und zutreffende Steuererhebung zu gewährleisten, in der Absicht, die jeweiligen Besteuerungsrechte gegenseitig so abzugrenzen, dass sowohl Doppelbesteuerungen wie auch Nichtbesteuerungen vermieden werden —
sind wie folgt übereingekommen:
4
Vermeidung der Nichtbesteuerung als Abkommensziel. Die Präambel beschreibt als Ziel deutscher DBA nicht nur die Vermeidung der Doppelbesteuerung, sondern auch die „Verhinderung der Steuerverkürzung“. Bereits in der Vergangenheit wurde diskutiert, ob man dieser Formulierung das Ziel entnehmen kann, die zunehmend ins Scheinwerferlicht geratene „Doppelnichtbesteuerung“ zu vermeiden (Stichwort: weiße Einkünfte). Die Frage ist nur insoweit zu bejahen, als die Nichtbesteuerung d...