Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck
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Rechtliche Umsetzung. Art. 10 TIEA-MA bekräftigt die Verpflichtungen der Vertragsparteien, das Abkommen umzusetzen und die erforderlichen Gesetze zu schaffen, die erforderlich sind, die Verpflichtungen des Abkommens zu erfüllen.