Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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N. Art. 10 TIEA-MA
Artikel 10Ausführungsgesetze
Die Vertragsparteien erlassen die Gesetze, die erforderlich sind, um das Abkommen zu befolgen und in Kraft zu setzen.
TIEA-Musterkommentar der OECD
Abrufbar in englischer Version unter: https://web-archive.oecd.org/2012-06-15/154555-2082215.pdf.