Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

F. Art. 4 TIEA-MA

Artikel 4Begriffsbestimmungen

(1) Für Zwecke dieses Abkommens, soweit nichts anderes bestimmt ist,


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Multilaterale Fassung:
  • a)bedeutet der Ausdruck „Vertragspartei“ eine Partei, die eine Ratifikations-, Annahme- oder Zustimmungsurkunde hinterlegt hat;
Bilaterale Fassung:
  • a)bedeutet der Ausdruck „Vertragspartei“ je nach Zusammenhang Land A oder Land B;
  • b)bedeutet der Ausdruck „zuständige Behörde“ die Behörden, die von einer Vertragspartei in ihrer Ratifikations-, Annahme- oder Zustimmungsurkunde benannt worden sind;
  • b)bedeutet der Ausdruck „zuständige Behörde“

  • c) umfasst der Ausdruck „Person“ natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen;

  • d) bedeutet der Ausdruck „Gesellschaft“ eine juristische Person oder einen Rechtsträger, der für die Besteuerung wie eine juristische Person behandelt wird;

  • e) bedeutet der Ausdruck „börsennotierte Gesellschaft“ eine Gesellschaft, deren Hauptaktiengattung an einer anerkannten Börse notiert ist und deren notierte Aktien von ...

Daten werden geladen...