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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

E. Art. 3 TIEA-MA

Artikel 3Unter das Abkommen fallende Steuern


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Multilaterale Fassung
(1) Dieses Abkommen gilt
  • a)für die folgenden Steuern, die von einer Vertragspartei oder für deren Rechnung erhoben werden:
  • b)für Steuern der in Buchstabe a genannten Kategorien, die von oder für Gebietskörperschaften einer Vertragspartei erhoben werden, sofern sie in der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde aufgeführt sind.
(2) Die Vertragsparteien können sich in ihren Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden damit einverstanden erklären, dass das Abkommen auch für indirekte Steuern gilt.
Bilaterale Fassung
(1) Die Steuern, die unter das Abkommen fallen, sind:
  • a)in Land A ...
  • b)in Land B ...
(3) 1Dieses Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher Art, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden. 2Dieses Abkommen gilt ferner für alle Abkommen im Wesentlichen ähnlicher Art, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens neben den bestehenden...

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