Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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D. Art. 2 TIEA-MA
Artikel 2Zuständigkeit
Die ersuchte Vertragspartei ist nicht zur Erteilung von Auskünften verpflichtet, die weder ihren Behörden vorliegen noch im Besitz oder in der Verfügungsmacht von Personen in ihrem Hoheitsgebiet sind.
TIEA-Musterkommentar der OECD
Abrufbar in englischer Version unter: https://web-archive.oecd.org/2012-06-15/154555-2082215.pdf.