Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck
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Präambel. In der Präambel eines völkerrechtlichen Vertrags wird der allgemeine Sinn und Zweck eines Abkommens in kurzen und feierlichen Worten zum Ausdruck gebracht. Grundaussage der Präambel des TIEA-Models ist die Bekundung, dass zwei Staaten bilateral oder mehrere Staaten multilateral im Steuerbereich Informationen austauschen möchten. Mit welchen Worten die Staaten dies zum Ausdruck bringen, ist den Staaten selbst überlassen. Deutschland hat z.B. in dem Abkommen mit Liechtenstein die Präambel sprachlich weiter gefasst.