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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

IV. § 16 Abs. 3 EUBeitrG

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Haftung Deutschlands für nicht angemessene Kosten. Für Schäden bzw. Kosten, die dem von Deutschland ersuchten Mitgliedstaat aufgrund der Unbegründetheit der Forderung, der Unwirksamkeit des von der ersuchenden Behörde ausgestellten Vollstreckungstitels oder der Unwirksamkeit des Titels, der zur Ergreifung von Sicherungsmaßnahmen genutzt wurde, entstanden sind, haftet Deutschland gegenüber dem ersuchten Mitgliedstaat.

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