Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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6. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Art. 23A/B)
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Bedeutung der sog. Methodenartikel. Abschn. V enthält mit Art. 23A (Befreiungsmethode) und Art. 23B (Anrechnungsmethode) die sog. Methodenartikel. Die Methodenartikel sind im Zusammenhang mit den Verteilungsnormen (Art. 6—22) zu sehen und vermeiden eine Doppelbesteuerung für die Fälle, in denen eine Verteilungsnorm mit offener Rechtsfolge zur Anwendung gelangt, also die Verteilungsnorm zwar eine Entscheidung darüber trifft, welche Besteuerungsbefugnisse dem Quellenstaat verbleiben, nicht aber, wie die Doppelbesteuerung durch den Ansässigkeitsstaat vermieden wird (dazu Rz. 44). Die Methodenartikel richten sich daher ausschließlich an den Vertragsstaat, in dem die abkommensberechtigte Person i.S.v. Art. 1, die die fraglichen Einkünfte bezieht, ansässig i.S.v. Art. 4 ist (Ansässigkeitsstaat). Die Methodenartikel des OECD-MA sind als alternative Empfehlungen an die Vertragsstaaten zu sehen, die Vermeidung der Doppelbesteuerung aus Sicht des Ansässigkeitsstaat im fraglichen DBA konzeptionell entweder durch die Befrei S. 20 ...