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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

IV. § 6 Abs. 3 EUBeitrG

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Fälligkeit. Unterrichtet die Vollstreckungsbehörde den anderen Mitgliedstaat über einen Erstattungsanspruch gem. § 6 Abs. 1, dann wird dieser Erstattungsanspruch erst nach Ablauf von zehn Arbeitstagen nach der Übermittlung der Information an den anderen Mitgliedstaat fällig.

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