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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

II. § 1 Abs. 1 EUBeitrG

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Anwendungsbereich. § 1 Abs. 1 stellt klar, dass die Amtshilfe bei der Vollstreckung zwischen Deutschland und den übrigen EU-Mitgliedstaaten nach Maßgabe des EUBeitrG erfolgt. Möglich ist die Vollstreckungshilfe zur Geltendmachung von in den EU-Mitgliedstaaten entstandenen Forderungen. Besteht zwischen Deutschland und einem anderen EU-Mitgliedstaat ein bilaterales Abkommen mit weitergehenden Möglichkeiten der Vollstreckungshilfe, dann sind diese Regelungen unbeschadet der Regelungen in der EU-Beitreibungsrichtlinie und dem EU-BeitrG anwendbar (Art. 24 Abs. 1 EU-Beitreibungsrichtlinie). Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass diese Regelungen den Regelungen der EU-Beitreibungsrichtlinie nicht widersprechen. Im Rahmen einer auf anderen Regelungen beruhenden weitergehenden Vollstreckungshilfe können die EU-Mitgliedstaaten das elektronische Kommunikationsnetz und die Standardformblätter nutzen, die für die EU-Beitreibungsrichtlinie angenommen wurden (Art. 24 Abs. 3 EU-Beitreibungsrichtlinie).

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Forderung. Forderungen i.S.d. Gesetzes sind Steuern und Abgaben aller Art, die von einem EU-M...

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