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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

III. § 19 Abs. 2 EUAHiG

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Zweckbestimmung. In § 19 Abs. 2 werden die Zwecke benannt, für die die von anderen EU-Mitgliedstaaten erhaltenen Informationen zulässigerweise verwendet werden dürfen. Zulässige Zwecke zur Verwendung der erhaltenen Informationen sind die Bewertung, Anwendung und Durchsetzung des nationalen Steuerrechts über die in § 1 genannten Steuern sowie die Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern, die Wahrnehmung gesetzlicher Kontrolle und Befugnisse, die Festsetzung und Beitreibung anderer Steuern und Abgaben nach § 1 EU-Beitreibungsgesetz sowie zur Verwertung im Zusammenhang mit Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die Sanktionen wegen Nichtbeachtung des Steuerrechts zur Folge haben können; hierbei sind die allgemeinen Regelungen und Vorschriften über die Rechte der Personen, gegen die sich das jeweilige Verfahren richtet, und Zeugen in solchen Verfahren zu beachten. Die Vorschrift wird durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates v. zur Änderung der Amtshilferichtlinie ergänzt um die Verwendungsmöglichkeit der nach dem EUAHiG erlangten Informatione...

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