Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck
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Rückmeldungen. Rücksendungen in Bezug auf übermittelte Informationen dienen dem anderen EU-Mitgliedstaat bei der Erfolgskontrolle. Außerdem soll die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten gefördert werden.