Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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III. § 13 Abs. 4 EUAHiG
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Zustellung per Einschreiben oder auf elektronischem Weg. § 13 Abs. 4 erlaubt es den Finanzbehörden, einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Person jedes Dokument per Einschreiben oder auf elektronischem Weg direkt zuzustellen. Mit § 13 Abs. 4 wird Art. 13 Abs. 4 Satz 2 der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt. Mit dieser Vorschrift wird erreicht, dass jeder EU-Mitgliedstaat die von einem anderen EU-Mitgliedstaat bewirkte Zustellung per Einschreiben oder auf elektronischem Weg dulden muss, obwohl man die Zustellung als hoheitlichen Akt ansehen kann.