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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

III. § 10 Abs. 3 und 4 EUAHiG

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Prüfungsrecht des Bediensteten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. § 10 Abs. 3 bestimmt, dass wenn eine Person gegenüber dem zulässigerweise agierenden ausländischen Bediensteten die Mitwirkung verwei S. 2011 gert, diese Verweigerung wie eine Verweigerung gegenüber inländischen Bediensteten zu werten ist. Nach § 10 Abs. 4 muss der befugte Bedienstete aus einem anderen EU-Mitgliedstaat auf deutschem Hoheitsgebiet jederzeit eine schriftliche Vollmacht vorlegen können, aus der seine Identität und dienstliche Stellung hervorgeht. Die Vollmacht wird von dem zentralen Verbindungsbüro erteilt.

70

Gemeinden und Gemeindeverbände. Auch die Gemeinden und Gemeindeverbände (§ 3 Abs. 5, siehe Rz. 24) können von den Möglichkeiten des § 10 Gebrauch machen.

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