Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

b) Inhalt und Struktur der Verteilungsnormen im Überblick

47

Art. 6 (Unbewegliches Vermögen). Zu den Einkünften aus „unbeweglichem Vermögen“ i.S.v. Art. 6 (Verteilungsnorm mit offener Rechtsfolge, Freistellungsmethode, Art. 23A Abs. 1) zählen grds. sämtliche Einkünfte aus der Nutzung des unbeweglichen Vermögens (Art. 6 Abs. 3) wie etwa Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte, aber auch solche aus Land- und Forstwirtschaft sowie der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen (dann aber Art. 13 Abs. 1 als lex specialis). Fallen solche Einkünfte im Rahmen eines Unternehmens an, geht Art. 6 dem Art. 7 vor (Art. 6 Abs. 4). Als Besonderheit knüpft Art. 6 Abs. 2 die Bestimmung des Begriffs des „unbeweglichen Vermögens“ an den des nationalen Rechts des Belegenheitsstaats an, enthält also eine dynamische Verweisung auf dessen innerstaatliches Steuerrecht.

48

Art. 7—9 (Unternehmensgewinne u.a.). Art. 7 enthält mit den Unternehmensgewinnen die wichtigste abkommensrechtliche Einkunftsart. Er umfasst nach der Aufhebung von Art. 14 a.F. (selbständige Arbeit) auch die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die...

Daten werden geladen...