Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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VIII. § 7 Abs. 13—14 EUAHiG
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Mit den Abs. 13—14 wird die Richtlinie (EU) 2018/822 v. umgesetzt. Mit dieser RL wurde innerhalb der EU ein verpflichtender automatischer Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt . Durch die Einführung der Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltung sollen die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten umfassende Informationen über die als relevant eingestuften Steuergestaltung erhalten. Diese Informationen sollen die Grundlagen für Risikoabschätzungen sein und die zuständigen Finanzbehörden in die Lage versetzen, ungewollte Steuerpraktiken zu identifizieren und gegen diese vorzugehen sowie den Gesetzgeber in die Lage versetzen, unfaire Gestaltungspielräume durch geeignete rechtliche Maßnahmen zu vermeiden.