Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck
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Grundsätzliche Zulässigkeit von Gruppenersuchen. Der neu eingefügte § 6b EUAHiG dient laut der Gesetzesbegründung der Umsetzung des Artikels 5a Absatz 3 der Amtshilferichtlinie. Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen, unter denen Gruppenersuchen gestellt werden können. Es handelt sich dabei um Ersuchen, die eine Gruppe von Steuerpflichtigen betreffen, die nicht einzeln identifiziert werden können, sodass sich die voraussichtliche Erheblichkeit der erbetenen Informationen lediglich auf der Grundlage gemeinsamer Merkmale beschreiben lässt. Unter den in der Regelung genannten Voraussetzungen konnten bereits bisher Gruppenersuchen gestellt werden. Die Kodifizierung schafft für die zuständigen Behörden und die von dem Informationsaustausch betroffenen Personen Rechtsklarheit .