Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck
25
Ersuchen anderer EU-Mitgliedstaaten. In § 4 wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Ersuchen aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu beantworten sind und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, die es erlauben, ein Auskunftsersuchen eines anderen EU-Mitgliedstaats abzulehnen.