Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften
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Amtshilfe innerhalb der EU. Innerhalb der EU wird der steuerliche Informationsaustausch im Wesentlichen auf Basis der EU-Amtshilferichtlinie betrieben. Wenn andere Vorschriften eine weitergehende Amtshilfe erlauben, dann ist dies zulässig, soweit dies den europarechtlichen Vorschriften der EU-Amtshilferichtlinie nicht widerspricht.