Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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a) Systematisches
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Allgemeines. Abschn. III und IV des OECD-MA enthalten die sog. Verteilungsnormen in Bezug auf die Besteuerung des Einkommens (Art. 6—21, vgl. Rz. 47—54) und des Vermögens (Art. 22, vgl. Rz. 55). Sie bilden den Hauptbestandteil des OECD-MA und treffen eine (Vor-)Entscheidung über die abkommensrechtliche Be- oder Einschränkung des innerstaatlich begründeten Besteuerungsanspruchs eines Vertragsstaats (vgl. ausführlich Rz. 44) und die Verteilung des Steuerguts zwischen Ansässigkeitsstaat und Quellenstaat. Das OECD-MA kennt eine Vielzahl nicht mit dem innerstaatlichen Steuerrecht übereinstimmender Einkunftsarten (Art. 6—8 und Art. 10—21, dazu näher Rz. 47 ff.), die zudem in einem besonderen Rangverhältnis zueinander stehen. Die eigene Begriffssprache und die selbständigen Einkunftsarten der Verteilungsnormen dürfen nicht ohne Weiteres durch Anleihen aus dem innerstaatlichen Recht ausgefüllt werden. Begriffliche Übereinstimmungen zwischen Abkommensrecht und innerstaatlichem Recht eines Vertragsstaats dürfen nicht dazu verleiten, den Abkommensbegriff mit dem des inner...