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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

Artikel 32 Kündigung

Dieses Abkommen bleibt in Kraft, solange es nicht von einem Vertragsstaat gekündigt wird. Jeder Vertragsstaat kann nach dem Jahr ... das Abkommen auf diplomatischem Weg unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. In diesem Fall findet das Abkommen nicht mehr Anwendung

  • a) (in Staat A): ...

  • b) (in Staat B): ...

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