Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
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Keine Erwähnung des Begriffs „Ratifikation“ und Übergangsregelung. Abweichend von Art. 31 Abs. 1 OECD-MA verlangt Art. 31 Abs. 1 Satz 1 DBA-Kanada keine Ratifikation, sondern nur die gegenseitige Mitteilung darüber, dass die erforderlichen innerstaatlichen gesetzlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. In Art. 31 Abs. 1 Satz 2 DBA-Kanada findet sich eine differenzierte Regelung für die erstmalige Anwendung, die jedoch als Inkrafttreten bezeichnet wird. Art. 31 Abs. 3 DBA-Kanada normiert eine Übergangsregelung.