Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
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Übergangsregelung. Art. 32 Abs. 1 DBA-Großbritannien enthält keine Abweichungen zu Art. 31 Abs. 1 OECD-MA. In Art. 32 Abs. 2 DBA-Großbritannien findet sich eine differenzierte Regelung für die erstmalige Anwendung. Art. 32 Abs. 4 und 5 DBA-Großbritannien normieren Übergangsregelungen.