Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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III. Zeitpunkt der Abkommensberechtigung
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Grundlagen. Von der Frage der erstmaligen Abkommensanwendung, d.h. der Eröffnung seines Geltungsbereichs, zu unterscheiden, ist die Frage, auf welche Sachverhalte die DBA-Normen in zeitlicher Hinsicht tatbestandlichen Bezug nehmen. Da die Abkommensberechtigung immer auf den Zeitpunkt der Einkünfteerzielung zu beurteilen ist, welcher sich nach dem innerstaatlichen Steuerrecht des Anwenderstaates bestimmt, ist dieser Zeitpunkt grundsätzlich auch für die Tatbestandsverwirklichung maßgeblich. Eine abweichende zeitliche Anknüpfung kann sich aber dann ergeben, wenn die Tatbestandsverwirklichung der einzelnen Norm von Zeiträumen abhängt, die vor der erstmaligen Anwendung eines Abkommens liegen. Dies kann bspw. bei der 183-Tage-Reglung des Art. 15 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA (vgl. Art. 15 Rz. 98 ff.) oder der 12-Monats-Grenze für Bauausführungen als Betriebsstätte nach Art. 5 Abs. 3 OECD-MA (vgl. Art. 5 (2014) Rz. 106 ff.) der Fall sein. Werden derartige zeitliche Grenzen erst unter Einbeziehung von Zeiträumen überschritten, die vor der Eröffnung des DBA-...