Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Wirkungen der erstmaligen Anwendung
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Grundlagen. In der Regel wirkt die erstmalige Anwendung eines DBA zugunsten des Steuerpflichtigen, indem sie ihm die aus dem Abkommen resultierende Begrenzung von Steueransprüchen eines Staates in Form von Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen zugänglich macht. In Ausnahmefällen kann aus der Abkommensanwendung allerdings auch eine Erweiterung von Steuerpflichten resultieren. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein vorhergehendes DBA günstigere Regelungen für den Stpfl. enthielt oder sich aus dem erstmaligen Abschluss eines DBA negative Folgen für den Stpfl. ergeben. Beispiele hierfür sind:
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Verlustausgleichsbeschränkungen. In Folge der vom BFH vertretenen sog. „Symmetriethese“ kann es im Anwendungsbereich der Freistellungsmethode dazu kommen, dass ausländische Verluste eines in Deutschland unbeschränkt Stpfl. nicht länger berücksichtigt werden (vgl. das Kapitel zur Systematik Rz. 141; Art. 23A/B Rz. 31 jeweils m.w.N.). Eine Verschlechterung stellt sich für den Stpfl. folglich etwa dann ein, wenn ein früheres Abkommen noch die Anrechnungsmethode vors...