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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Der Zusammenhang darf nichts anderes erfordern

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Keine andere Auslegung erforderlich. Ob bzw. wann der Zusammenhang eine andere Auslegung „erfordert“, zählt zu den klassischen Streitfragen im Kontext des Art. 3 Abs. 2. Nach einer völkerrechtlichen Theorie ist der Begriff „erfordert“ weit auszulegen. Ein Rückgriff auf Art. 3 Abs. 2 soll erst dann zulässig sein, wenn aus dem Abkommen selbst — unter Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden — kein Ergebnis gewonnen werden kann bzw. der Abkommensinhalt danach immer noch unklar bleibt. Nach einer sog. landesrechtlichen Theorie ist Art. 3 Abs. 2 hingegen vorrangig anzuwenden. Eine abkommensautonome Auslegung kommt nur dann zur Anwendung, wenn besondere bzw. gewichtige Gründe dies fordern bzw. hierfür sprechen. Diese besonderen Gründe sollen nur dann vorliegen, wenn die völkerrechtlichen Auslegungsgrundsätze eine besondere Überzeugungskraft besitzen. Eine besondere Überzeugungskraft ist wiederum dann anzunehmen, wenn sich aus der Entstehungsgeschichte einer Norm ergibt, dass die Vertragsparteien ein Interesse an einer einheitlichen Interpretat...

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