Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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D. Deutsches Muster-DBA
30
Keine Regelung. Die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA enthält keine Art. 30 entsprechende Regelung. Der Text der deutschen Verhandlungsgrundlage („deutsches Muster-DBA“) sowie eine zusammenhängende und systematische Kommentierung der Abweichungen und Besonderheiten des deutschen Muster-DBA gegenüber dem OECD-MA sind als Anhang 4 Rz. 1 ff. Bestandteil des Kommentars.