Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Wahrnehmung internationaler Beziehungen
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Wahrnehmung internationaler Beziehungen. Die zweite Art der Abkommensausdehnung bezieht sich auf andere Staaten bzw. fremde Hoheitsgebiete, für welche einer der vertragsschließenden Staaten die internationalen Beziehungen wahrnimmt. Die wichtigsten Beispiele sind Anschlüsse, Fremdverwaltung und Treu S. 1948 verwaltung. Kein Anwendungsfall des Art. 30 Abs. 1 ist hingegen die Übertragung der Gebietshoheit im Rahmen einer Staatennachfolge (vgl. dazu Rz. 12).
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Ähnlichkeit der Steuern. Soll der Anwendungsbereich des Abkommens in dieser Konstellation ausgedehnt werden, so müssen die auf dem fremden Hoheitsgebiet erhobenen Steuern im Wesentlichen denjenigen ähnlich sein, für die das Abkommen gilt. Für welche Steuern das Abkommen gilt, ergibt sich aus Art. 2 (vgl. hierzu Art. 2 Rz. 12 ff.). Die Ausdrücke „ähnliche Steuern“ und „Steuern, für die das Abkommen gilt“ sind im gesamten OECD-MA einheitlich auszulegen.
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Erhebung der Steuern. Nach Art. 30 Rz. 1 OECD-MK ist die Ausdehnung des Abkommens zudem davon abhängig, dass die Steuern v...