Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Ausdrücklicher Ausschluss von Gebieten
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Eigenes Hoheitsgebiet. Die erste Alternative ermöglicht die Ausdehnung des Abkommens auf sog. Abkommensexklaven, d.h. solche Gebietsteile der Vertragsstaaten, die ursprünglich vom Geltungsbereich des Abkommens ausdrücklich ausgenommen worden waren. I.d.R. handelt es sich hierbei um Gebiete mit steuerlichem Sonderstatus. In diesem Fall bestehen keine besonderen Voraussetzungen für die Ausdehnung.